Reverse Charge und Kunden im EU-Ausland
Bei bestimmten Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern schuldet der Kunde die Umsatzsteuer. Du stellst netto in Rechnung, Folnaro setzt den Hinweis und meldet den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung.
Den Kunden vorbereiten
- Öffne den Kunden unter Kunden oder lege ihn mit Ablage > Neu > Kunde an.
- Wähle unter Art die Option Unternehmen und trage unter Adresse das Land ein.
- Trage im Abschnitt Steuer die USt-IdNr. mit Länderkennung ein, zum Beispiel
FR12345678901. - Klicke auf Prüfen. Folnaro fragt beim EU-Dienst VIES nach und zeigt das Ergebnis mit Datum und dem registrierten Namen.
- Lass das Feld Besteuerung auf Automatisch. Folnaro wählt dann nach Land, Art und USt-IdNr.
Ohne USt-IdNr. geht an eine EU-Firma keine Rechnung mit Reverse Charge.
Was die VIES-Prüfung ergibt
- Gültig, geprüft am …: VIES bestätigt die Nummer. Folnaro merkt sich Datum und registrierten Namen beim Kunden. Weicht der Name stark von deinem Kunden ab, frage nach.
- Ungültig, geprüft am …: VIES kennt die Nummer nicht. Kläre sie mit deinem Kunden, bevor du Reverse Charge anwendest.
- VIES hat nicht geantwortet. Du kannst trotzdem sichern und später erneut prüfen.: Der Dienst des Mitgliedstaats ist gerade nicht erreichbar.
- VIES prüft nur USt-IdNrn. aus EU-Mitgliedstaaten.: Bei Kunden außerhalb der EU gibt es keine VIES-Prüfung.
Folnaro sendet für die Prüfung nur die USt-IdNr. an den Dienst der EU-Kommission, keine weiteren Daten deines Kunden.
Was Automatisch wählt
| Kunde | Vorschlag |
|---|---|
| Du bist Kleinunternehmer | Kleinunternehmer (§ 19 UStG), unabhängig vom Kunden |
| Deutschland oder kein Land | Regelbesteuerung |
| EU-Ausland, Unternehmen mit USt-IdNr. | Reverse Charge EU (§ 3a UStG) |
| EU-Ausland, Privatperson oder ohne USt-IdNr. | Regelbesteuerung |
| Außerhalb der EU, Unternehmen | Leistung ins Drittland (nicht im Inland steuerbar) |
In jedem Dokument kannst du die Besteuerung noch ändern. Im Dokument steht das Feld Besteuerung im Inspektor im Abschnitt Steuern und Zahlung, darunter der Vorschlag für den Kunden. Weitere Möglichkeiten dort: Reverse Charge Inland (§ 13b UStG), Innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b UStG), Ausfuhrlieferung ins Drittland und Nullsteuersatz Photovoltaik.
Eine Rechnung mit Reverse Charge schreiben
- Lege die Rechnung wie gewohnt an, zum Beispiel mit ⌘N. Wähle dann den Kunden.
- Prüfe im Inspektor unter Steuern und Zahlung, dass das Feld Besteuerung auf Reverse Charge EU (§ 3a UStG) steht.
- Stelle die Rechnung mit Dokument > Fertigstellen und verschicken … fertig.
Die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus und trägt den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“ in der Sprache des Dokuments. Deine und die USt-IdNr. des Kunden stehen darauf. Bei Reverse Charge Inland nennt der Hinweis § 13b UStG.
Vor dem Fertigstellen prüft Folnaro:
- Fehlt die USt-IdNr. des Kunden oder deine eigene, lässt sich die Rechnung nicht fertigstellen. Deine trägst du in Einstellungen > Steuern unter Steuerliche Angaben ein.
- Reverse Charge EU bei einem Kunden in Deutschland passt nicht. Folnaro bittet dich, eine andere Besteuerung zu wählen oder das Land des Kunden zu prüfen.
- Sitzt der Kunde in der EU, hat eine USt-IdNr. und die Rechnung ist trotzdem regelbesteuert, weist Folnaro darauf hin, dass meist Reverse Charge gilt.
- Die Prüfung Bestätigte USt-IdNr. in Einstellungen > Prüfungen meldet Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferungen, deren USt-IdNr. noch nicht oder als ungültig von VIES geprüft wurde.
Zusammenfassende Meldung
Rechnungen mit Reverse Charge EU und innergemeinschaftliche Lieferungen erscheinen unter Auswertungen im Abschnitt Zusammenfassende Meldung, je Kunde mit seiner USt-IdNr. Den Meldezeitraum stellst du in Einstellungen > Steuern unter Meldezeitraum der ZM ein. Vierteljährlich ist erlaubt, solange deine innergemeinschaftlichen Warenlieferungen je Quartal 50.000 € nicht übersteigen. Für sonstige Leistungen allein reicht immer die vierteljährliche Meldung. Die ZM ist am 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums fällig (§ 18a UStG) und geht an das Bundeszentralamt für Steuern. Mehr dazu unter Zusammenfassende Meldung.
Leistungen aus dem Ausland einkaufen
Kaufst du selbst eine Leistung im Reverse-Charge-Verfahren ein, etwa Software von einer Firma in Irland, schuldest du die Steuer (§ 13b Abs. 1, 2 und 5 UStG), auch als Kleinunternehmer.
- Öffne die Ausgabe unter Ausgaben.
- Wähle unter Steuerschuldnerschaft die passende Art: Reverse Charge EU, Reverse Charge Drittland, § 13b Inland (Bauleistung u. a.) oder Innergemeinschaftlicher Erwerb.
- Folnaro zeigt den Betrag unter Geschuldete und abziehbare Steuer, als Kleinunternehmer den Betrag unter Von dir geschuldete Steuer.
Mit Regelbesteuerung schuldest du die Steuer und ziehst sie in derselben Voranmeldung wieder als Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Als Kleinunternehmer schuldest du sie ebenfalls, ziehst aber nichts ab. Dann gibst du für diesen Zeitraum eine Voranmeldung ab, Folnaro weist unter Auswertungen darauf hin.
Häufige Probleme
- Die Rechnung lässt sich nicht fertigstellen, weil eine USt-IdNr. fehlt.
- Reverse Charge braucht deine und die USt-IdNr. des Kunden. Trage deine in Einstellungen > Steuern unter Steuerliche Angaben ein und die des Kunden in seinem Abschnitt Steuer. Stelle die Rechnung dann erneut fertig.
- Automatisch schlägt Regelbesteuerung vor, obwohl der Kunde in der EU sitzt.
- Beim Kunden fehlt die USt-IdNr., er ist als Privatperson angelegt oder das Land fehlt. Ergänze die Angaben beim Kunden. Der Vorschlag passt sich dann an.
- VIES meldet die USt-IdNr. als ungültig.
- Oft ein Tippfehler oder eine fehlende Länderkennung. Frage deinen Kunden nach der genauen Nummer, trage sie ein und klicke erneut auf Prüfen.
- VIES antwortet nicht.
- Der Dienst des Mitgliedstaats ist zeitweise nicht erreichbar. Sichere den Kunden und prüfe die Nummer später erneut, vor dem Fertigstellen der Rechnung.
- Eine Rechnung erscheint nicht in der Zusammenfassenden Meldung.
- Nur fertiggestellte Rechnungen mit Reverse Charge EU oder innergemeinschaftlicher Lieferung zählen. Sie zählen nur im passenden Meldezeitraum. Prüfe Besteuerung, Rechnungsdatum und Meldezeitraum der ZM.