Kleinunternehmer
Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer
Du schreibst Rechnungen ohne Umsatzsteuer und willst nicht jedes Mal überlegen, ob alles draufsteht und wie nah du der Grenze bist. Folnaro kennt die Regeln nach § 19 UStG und sagt dir rechtzeitig Bescheid.
01 Kleinunternehmer
Der Hinweis nach § 19 steht von selbst auf der Rechnung
Du schaltest die Kleinunternehmerregelung einmal ein, meist schon bei der Einrichtung. Ab dann trägt jede neue Rechnung den Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ und keine Umsatzsteuer.
- Einmal eingestellt
- Artikel und Belege nutzen 0 %. An einzelnen Positionen stellst du nichts um.
- Keine Steuer aus Versehen
- Weist eine Rechnung trotzdem Umsatzsteuer aus, lässt Folnaro sie nicht fertigstellen. Ausgewiesene Steuer schuldest du sonst dem Finanzamt.
- Steuernummer
- Auf jede Rechnung gehört deine Steuernummer oder deine USt-IdNr. Du trägst sie einmal in den Einstellungen ein.
02 Kleinunternehmer
25.000 € und 100.000 €: Folnaro zählt mit
Die Regelung gilt, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Folnaro zählt deinen Nettoumsatz des Jahres mit und meldet sich ab 80 % der Grenze mit dem, was noch bleibt.
- Ab 80 % ein Hinweis
- In der Übersicht und unter Auswertungen siehst du, wie viel Umsatz bis zur Grenze bleibt.
- Gründungsjahr
- Gegründet im laufenden Jahr? Dann rechnet Folnaro mit der Grenze des Gründungsjahres, ohne Hochrechnung.
- Nur was zählt
- Gezählt wird der in Deutschland steuerbare Nettoumsatz. Leistungen im Ausland bleiben draußen.
- Vorjahr im Blick
- Lag dein Umsatz schon im Vorjahr über 25.000 €, weist dich der Rechnungsentwurf darauf hin.
03 Kleinunternehmer
Die Rechnung, die die Grenze überschreitet
Seit 2025 endet die Regelung mitten im Jahr, schon mit dem Umsatz, der die 100.000 € übersteigt. Folnaro sieht das im Entwurf kommen, stellt diese Rechnung mit Umsatzsteuer aus und trägt den Wechsel zur Regelbesteuerung mit Datum ein.
- Hinweis im Entwurf
- Bevor du fertigstellst, sagt dir Folnaro, dass diese Rechnung deinen Umsatz über die Grenze hebt.
- Mit Umsatzsteuer
- Die Rechnung bekommt Umsatzsteuer auf die Nettobeträge. Positionen mit 0 % bekommen deinen üblichen Steuersatz.
- Steuerstatus im Zeitverlauf
- Der Wechsel steht mit Datum und der auslösenden Rechnung im Verlauf. Frühere Zeiträume behalten ihren Status.
- Nichts wird umgeschrieben
- Fertiggestellte Rechnungen bleiben genau so, wie du sie fertiggestellt hast.
04 Kleinunternehmer
E-Rechnungen empfangen, schreiben musst du keine
Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch als Kleinunternehmer. Ausstellen musst du keine. Deine Rechnungen darfst du weiter auf Papier schicken oder, wenn dein Kunde zustimmt, als PDF. Folnaro liest empfangene XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien und übernimmt sie als Beleg.
- Ohne Texterkennung
- Lieferant, Beträge und Steuersätze kommen direkt aus den Daten der Datei.
- Lesbar statt XML
- Die empfangene E-Rechnung siehst du als normale Rechnung, die Originaldatei bleibt beim Beleg.
- Auf Wunsch auch schreiben
- Möchte ein Kunde trotzdem eine E-Rechnung, stellst du bei diesem Kunden XRechnung oder ZUGFeRD ein.
05 Kleinunternehmer
Ausgaben mit dem vollen Betrag
Als Kleinunternehmer ziehst du keine Vorsteuer ab. In Folnaro zählt bei deinen Ausgaben deshalb der volle Betrag, die Umsatzsteuer darin eingeschlossen. So stehen sie in deiner EÜR, wie du sie bezahlt hast.
- Belege mit 0 %
- Deine Belege laufen ohne Vorsteuer. Die Steuer auf der Rechnung des Lieferanten ist Teil deiner Ausgabe.
- Nach einem Wechsel
- Vorsteuer ziehst du erst für Belege ab dem Wechsel ab. Folnaro folgt dem Steuerstatus am Belegdatum.
06 Kleinunternehmer
Der Bruttopreis ist dein echter Preis
Weil du keine Vorsteuer zurückbekommst, kostet dich jedes Programm seinen vollen Preis mit Umsatzsteuer. Folnaro kannst du darum auch einmal kaufen, für 199,99 €. Lieber im Abo? Dann für 7,99 € im Monat oder 79,99 € im Jahr. Alle Wege schalten dieselben Funktionen frei.
- 30 Tage kostenlos
- Mit allen Funktionen, ohne Konto bei uns und ohne Zahlungsdaten.
- Preise mit Umsatzsteuer
- Die Preise im App Store enthalten die Umsatzsteuer. Für dich als Kleinunternehmer ist das der Betrag, der zählt.
- Deine Daten bleiben
- Auch ohne Abo bleiben Rechnungen, Belege und das Paket für die Steuerberatung lesbar und exportierbar.
Was das Gesetz verlangt
Kleinunternehmer bist du, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG, seit 1. Januar 2025). Deine Umsätze sind dann steuerfrei, Vorsteuer ziehst du nicht ab (§ 15 Abs. 2 UStG). Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt (§ 14c UStG). Deine Rechnungen brauchen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung und dürfen immer als sonstige Rechnung übermittelt werden (§ 34a UStDV). Empfangen können musst du E-Rechnungen seit 2025 trotzdem. Verzichtest du auf die Regelung, bist du fünf Kalenderjahre daran gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG).
Stand 10. Oktober 2026
- § 19 UStG, Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gelesen am
- § 34a UStDV, Rechnungen von Kleinunternehmern gelesen am
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen gelesen am
- § 15 UStG, Vorsteuerabzug gelesen am
- § 14c UStG, unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis gelesen am
- IHK Köln, BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2025 gelesen am
Häufige Fragen
Welches Rechnungsprogramm passt für Kleinunternehmer?
Was passiert, wenn ich mitten im Jahr über 100.000 € komme?
Kann ich später zur Regelbesteuerung wechseln, ohne das Programm zu wechseln?
Brauche ich als Kleinunternehmer ein Abo?
Probiere es mit deinen eigenen Zahlen.
Die ersten 30 Tage sind kostenlos, mit allen Funktionen. Du brauchst kein Konto bei uns und gibst keine Zahlungsdaten ein. Danach kaufst du Folnaro einmal oder nimmst ein Abo. Und wenn nicht, bleibt alles, was du angelegt hast, lesbar und exportierbar.