Ratgeber

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fristen, Grenzen, Kennzahlen

Wann du die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgibst, wie oft, was die Dauerfristverlängerung ändert und welche Kennzahlen du für deine Rechnungen und Belege brauchst.

Stand

Umsatzsteuer-Voranmeldung des Monats mit den Kennzahlen, Umsätzen je Steuersatz und Vorsteuer.
  • Standard ist das Kalendervierteljahr. Lag die Umsatzsteuer im Vorjahr über 9.000 €, meldest du monatlich (§ 18 Abs. 2 UStG).
  • Bei höchstens 2.000 € im Vorjahr kann dich das Finanzamt von der Voranmeldung befreien.
  • Abgabe und Zahlung sind am 10. Tag nach dem Zeitraum fällig, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
  • Die Zusammen­fassende Meldung für EU-Umsätze ist am 25. Tag nach dem Meldezeitraum fällig und verschiebt sich nicht mit.

Was die Voranmeldung ist

Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung meldest du dem Finanzamt für einen Monat oder ein Quartal, wie viel Umsatzsteuer du deinen Kunden berechnet hast und wie viel Vorsteuer du aus Rechnungen anderer Unternehmen abziehen darfst. Die Differenz zahlst du als Vorauszahlung, oder du bekommst sie erstattet. Du berechnest den Betrag selbst und übermittelst die Voranmeldung elektronisch (§ 18 Abs. 1 UStG).

Nach dem Jahr folgt die Umsatzsteuererklärung, in der die Voranmeldungen des Jahres aufgehen (§ 18 Abs. 3 UStG).

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gibst du in der Regel keine Voranmeldung ab. Eine Ausnahme sind Zeiträume, in denen du Steuer für bezogene Leistungen schuldest, etwa im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG (§ 18 Abs. 4a UStG). Mehr dazu im Ratgeber zur Klein­unternehmer­regelung.

Monatlich, vierteljährlich oder gar nicht

Wie oft du anmeldest, richtet sich nach der Umsatzsteuer des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG):

Umsatzsteuer im Vorjahr Voranmeldungszeitraum
bis 2.000 € Quartal, auf Antrag kann das Finanzamt dich befreien
über 2.000 € bis 9.000 € Quartal
über 9.000 € Monat

Für Gründer gilt eigentlich: im Jahr der Gründung und im folgenden Jahr monatlich (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Für die Jahre 2021 bis 2026 ist das ausgesetzt (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Wer im Vorjahr nur einen Teil des Jahres tätig war, rechnet die Steuer dann auf ein volles Jahr hoch. Gründest du im laufenden Jahr, zählt die voraussichtliche Steuer dieses Jahres. Welche Regel ab 2027 gilt, prüfst du mit deiner Steuer­beratung, sobald es so weit ist.

Was für dich gilt, legt das Finanzamt fest. Es steht in der Regel in dem Schreiben, mit dem du deine Steuernummer bekommen hast.

Fristen und Dauerfristverlängerung

Die Voranmeldung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig, die Vorauszahlung am selben Tag (§ 18 Abs. 1 UStG). Für das dritte Quartal also am 10. Oktober, für den Januar am 10. Februar. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Auf Antrag verlängert das Finanzamt diese Frist um einen Monat, die Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV). Den Antrag stellst du elektronisch bis zu dem Tag, an dem die erste Voranmeldung fällig ist, für die sie gelten soll (§ 48 Abs. 1 UStDV).

Wer monatlich anmeldet, bekommt die Verlängerung nur gegen eine Sondervorauszahlung. Sie beträgt ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV) und wird in der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet (§ 48 Abs. 4 UStDV). Wer vierteljährlich anmeldet, zahlt keine Sondervorauszahlung.

Die wichtigsten Kennzahlen

Das Formular ordnet jeden Betrag einer Kennzahl zu. Für Selbstständige sind es meist wenige:

Kennzahl Inhalt
81 Umsätze zu 19 % (netto) und die Steuer darauf
86 Umsätze zu 7 %
41 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmen mit USt-IdNr.
21 Leistungen in anderen EU-Ländern, für die der Kunde die Steuer schuldet
45 Andere nicht steuerbare Umsätze, etwa Leistungen ins Drittland
66 Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmen
83 Verbleibende Vorauszahlung oder Erstattung

Ob ein Umsatz zählt, hängt von deiner Versteuerungsart ab. Mit Ist-Versteuerung zählt die Umsatzsteuer, wenn das Geld eingeht, mit Soll-Versteuerung, wenn die Leistung erbracht ist. Welche für dich gilt, steht in deinem Bescheid oder klärst du mit deiner Steuer­beratung.

Die Zusammen­fassende Meldung

Erbringst du Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern, meldest du sie zusätzlich in der Zusammen­fassenden Meldung, je USt-IdNr. des Kunden. Sie geht an das Bundeszentralamt für Steuern und ist am 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums fällig (§ 18a UStG). Die Dauerfristverlängerung gilt für sie nicht.

Häufige Fehler

  • Eine Leistung ist erbracht, die Rechnung liegt aber noch im Entwurf: Folnaro zählt nur fertiggestellte Rechnungen, bei Soll-Versteuerung entsteht die Steuer trotzdem mit der Leistung.
  • Belege mit Vorsteuer liegen noch unbestätigt im Eingang und fehlen in Kennzahl 66.
  • Die Versteuerungsart im Programm passt nicht zu der beim Finanzamt.
  • Eine bereits abgegebene Anmeldung wird korrigiert, ohne sie als berichtigte Anmeldung zu kennzeichnen.

Wie du die Werte vorbereitest und in Mein ELSTER bringst, zeigen die Schritte oben. Die Seite Steuern zeigt, was Folnaro außerdem für die EÜR und die Jahreserklärungen vorbereitet. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer­beratung.

Die Werte für die Voranmeldung mit Folnaro vorbereiten

  1. Zeitraum wählen

    Öffne Auswertungen und wähle den Monat oder das Quartal, für das du anmeldest. Ein noch laufender Zeitraum ist als läuft markiert.

  2. Werte prüfen

    Gehe den Abschnitt Umsatzsteuer-Voranmeldung durch. Jeder Wert steht mit seiner Kennzahl, Bemessungsgrundlage und Steuer getrennt. Prüfe auch unter Versteuerung, ob Ist- oder Soll-Versteuerung eingestellt ist.

  3. Werte für ELSTER öffnen

    Wähle Exportieren > Werte für ELSTER und prüfe Zeitraum und Steuernummer im ELSTER-Format. Schalte bei Bedarf Berichtigte Anmeldung (Kz 10) ein.

  4. Datei sichern

    Klicke auf UStVA-Datei sichern oder kopiere jeden Wert einzeln mit dem Knopf daneben.

  5. In Mein ELSTER abgeben

    Öffne in Mein ELSTER die Umsatzsteuer-Voranmeldung, wähle Hochladen von Formulardaten, prüfe jeden Wert und schicke die Anmeldung dort selbst ab.

In Folnaro

So macht es Folnaro

Folnaro rechnet die Werte deiner Voranmeldung aus dem, was du erfasst hast. Dazu zeigt es den Abgabetermin. Abgeben musst du oder deine Steuer­beratung, Folnaro übermittelt nichts an das Finanzamt.

  • Jeder Wert steht mit seiner Kennzahl, Bemessungsgrundlage und Steuer getrennt.
  • Der Fälligkeitstag berücksichtigt Wochenenden, Feiertage in deinem Bundesland und die Dauerfristverlängerung aus den Einstellungen.
  • Unter der Zahllast steht, wie hoch sie mit der anderen Versteuerungsart wäre.
  • Gibt es EU-Umsätze, sicherst du eine CSV-Datei für die Zusammen­fassende Meldung.
Umsatzsteuer-Voranmeldung des Monats mit den Kennzahlen, Umsätzen je Steuersatz und Vorsteuer.

Quellen

Gesetze und Verwaltungsanweisungen in der Fassung, die am Stand-Tag galt.

  1. § 18 UStG, Besteuerungsverfahren gelesen am
  2. § 18a UStG, Zusammen­fassende Meldung gelesen am
  3. § 46 UStDV, Fristverlängerung gelesen am
  4. § 47 UStDV, Sondervorauszahlung gelesen am
  5. § 48 UStDV, Verfahren der Fristverlängerung gelesen am

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuer­beratung. Wie sie in deinem Fall gelten, klärst du am besten mit deiner Steuer­beratung.

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