Ratgeber

XRechnung auf dem Mac öffnen und lesen

Eine XRechnung ist eine Datei für Software, nicht für Menschen. Mit dem richtigen Programm wird daraus eine Rechnung, die du lesen, prüfen und buchen kannst.

Stand

Eine XRechnung wird lesbarEine Datei voller XML wandert durch den Betrachter von Folnaro und kommt als lesbare Rechnung mit Positionen und Summe heraus. Ein Haken zeigt, dass die Prüfung bestanden ist.<xml/>1.428,00 €
  • Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Vorschau öffnet sie nicht, TextEdit und Quick Look zeigen nur den Quelltext.
  • Zum Lesen brauchst du ein Programm, das die Daten als Rechnung darstellt und nach der Norm prüft.
  • Aufbewahren musst du die XML-Datei selbst, unverändert. Ein Ausdruck oder PDF davon ersetzt sie nicht.
  • Bei einem ZUGFeRD-PDF siehst du die Rechnung als PDF, maßgeblich sind aber die eingebetteten Daten.

Warum der Mac nur Quelltext zeigt

Eine XRechnung ist keine Datei zum Anschauen. Sie enthält die Rechnung als strukturierte Daten im Format XML, damit die Buchhaltungssoftware des Empfängers sie ohne Abtippen übernehmen kann. Ein Layout, Schriften oder ein Logo gibt es darin nicht.

Deshalb sieht das Öffnen auf dem Mac ernüchternd aus:

  • Vorschau öffnet XML-Dateien nicht.
  • Quick Look mit der Leertaste und TextEdit zeigen den Quelltext mit Elementen wie <ram:SellerTradeParty>.
  • Ein Browser zeigt dieselbe Struktur, manchmal etwas eingerückt.

Die Angaben stehen alle in der Datei, aber verteilt über Dutzende Elemente. Beträge, Steuersätze und Positionen herauszusuchen kostet Zeit und ist fehleranfällig.

Bei ZUGFeRD ist es anders. Das ist ein PDF, das Vorschau ganz normal öffnet. Die Rechnungsdaten stecken zusätzlich als XML-Datei im PDF. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 ist diese XML-Datei die maßgebliche Rechnung. Weicht das PDF von den Daten ab, gelten die Daten. Den Unterschied der beiden Formate erklärt der Ratgeber XRechnung oder ZUGFeRD.

Was du zum Lesen brauchst

Ein brauchbarer Weg hat drei Eigenschaften:

  1. Er stellt die Daten als Rechnung dar, mit Absender, Empfänger, Positionen, Steuer und Summe.
  2. Er prüft die Datei gegen die Regeln der Norm EN 16931. Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 empfiehlt, empfangene E-⁠Rechnungen zu validieren.
  3. Er lässt das Original unverändert. Die Ansicht ist nur eine Darstellung.

Es gibt Webdienste, bei denen du eine XRechnung hochlädst und eine lesbare Fassung bekommst. Dabei gibst du die Rechnungsdaten deiner Lieferanten an einen Dritten weiter. Für gelegentliche Einzelfälle mag das reichen. Wer regelmäßig E-⁠Rechnungen empfängt, ist mit einem Programm auf dem eigenen Mac besser bedient, das die Rechnung gleich als Ausgabe übernimmt.

Was du prüfen solltest

Das BMF unterscheidet drei Arten von Fehlern:

  • Formatfehler: Die Datei ist technisch keine gültige E-⁠Rechnung. Dann ist sie eine sonstige Rechnung und du bittest den Absender um eine neue.
  • Verstöße gegen Geschäftsregeln: Eine Regel der Norm ist verletzt, etwa bei Summen oder Codes. Die Datei bleibt eine E-⁠Rechnung. Sind die Angaben nach § 14 UStG vollständig und richtig, bleibt der Vorsteuerabzug in der Regel erhalten.
  • Inhaltliche Fehler: etwa ein falscher Steuersatz oder eine falsche USt-IdNr. Bis eine korrigierte Rechnung vorliegt, ist der Vorsteuerabzug in Gefahr.

Unabhängig von der technischen Prüfung schaust du wie bei jeder Rechnung, ob Leistung, Betrag und Leistungsdatum stimmen. Welche Angaben eine Rechnung braucht, steht unter Pflicht­angaben.

Richtig aufbewahren

Bei einer E-⁠Rechnung ist die XML-Datei das Original. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 bewahrst du sie unverändert in ihrem ursprünglichen Format auf, damit sie maschinell auswertbar bleibt. Ein Ausdruck oder ein PDF davon reicht nicht. Rechnungen bewahrst du acht Jahre auf (§ 14b Abs. 1 UStG). Mehr dazu im Ratgeber Aufbewahrungs­fristen.

Praktisch heißt das: Öffne die Datei nicht in einem Editor und sichere sie nicht in TextEdit, denn schon ein Zeilenumbruch verändert sie. Am sichersten ist ein Programm, das die Datei beim Import archiviert und dir nur eine Ansicht zeigt.

Wie du im Einzelfall mit einer fehlerhaften Rechnung umgehst, klärst du im Zweifel mit deiner Steuer­beratung.

So öffnest du eine XRechnung in Folnaro

  1. Datei sichern

    Sichere die XML-Datei aus der E-⁠Mail an einem Ort, den du wiederfindest. Öffne und sichere sie nicht in einem Editor, damit sie unverändert bleibt.

  2. In den Belegeingang ziehen

    Ziehe die Datei auf das Fenster von Folnaro oder wähle Ablage > Belege importieren … (⌘O). Folnaro liest Lieferant, Beträge und Steuersätze direkt aus den Daten.

  3. Rechnung lesbar anzeigen

    Wähle die Ausgabe unter Ausgaben aus und klicke auf E-⁠Rechnung. Du siehst Verkäufer, Käufer, Positionen, Umsatzsteuer, Beträge und Zahlung.

  4. Prüfergebnis lesen

    Oben steht das Ergebnis der Prüfung: keine Beanstandung, Hinweise, inhaltliche Fehler oder Formatfehler.

  5. Bei Fehlern nachfragen

    Bei inhaltlichen Fehlern oder Formatfehlern bittest du den Absender um eine korrigierte Rechnung, bevor du Vorsteuer geltend machst.

  6. Ausgabe buchen

    Prüfe die Angaben im Belegeingang und buche die Ausgabe. Die XML-Datei bleibt als Original archiviert.

In Folnaro

So macht es Folnaro

Folnaro nimmt XRechnung und ZUGFeRD wie jeden anderen Beleg an und zeigt sie als lesbare Rechnung. Das Original bleibt unverändert archiviert.

  • Liest XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X in den Syntaxen CII und UBL
  • Lesbare Ansicht mit Prüfergebnis in vier Stufen, XML anzeigen zeigt die Datei, wie sie ankam
  • Vor dem Anzeigen prüft Folnaro das archivierte Original anhand seiner Prüfsumme
  • Eine bereits importierte Datei erkennt Folnaro wieder und legt sie nicht doppelt an
  • Ansehen, drucken und teilen bleibt immer möglich, neue Belege importierst du in der Testphase oder mit Kauf oder Abo
Lesbare Ansicht einer empfangenen XRechnung mit Absender, Positionen und Steuerbeträgen.

Quellen

Gesetze und Verwaltungsanweisungen in der Fassung, die am Stand-Tag galt.

  1. § 14 Abs. 1 UStG (Begriff der E-⁠Rechnung) gelesen am
  2. § 14b UStG (Aufbewahrung von Rechnungen) gelesen am
  3. IHK Köln: BMF-Schreiben zur E-⁠Rechnung vom 15.10.2025 Fehlerarten, Validierung, Aufbewahrung im Originalformat gelesen am
  4. IHK: Erläuterungen zum BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 gelesen am

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuer­beratung. Wie sie in deinem Fall gelten, klärst du am besten mit deiner Steuer­beratung.

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