Ratgeber

XRechnung oder ZUGFeRD: was der Unterschied ist und was du wählst

Beide Formate erfüllen die E-⁠Rechnungspflicht. Sie unterscheiden sich darin, ob ein Mensch die Rechnung ohne Software lesen kann und welche Kunden sie verlangen.

Stand

Dialog zum Verschicken einer Rechnung mit Empfänger, Mailvorlage, Betreff und angehängtem PDF.
  • XRechnung ist eine reine XML-Datei nach der Norm EN 16931 mit deutschen Zusatzregeln.
  • ZUGFeRD ist ein PDF, in das dieselben Daten als XML eingebettet sind. Menschen lesen das PDF, Software liest die Daten.
  • Als E-⁠Rechnung zählen die ZUGFeRD-Profile BASIC, EN 16931 und EXTENDED. MINIMUM und BASIC WL reichen nicht.
  • Behörden verlangen meist XRechnung mit Leitweg-ID, Geschäftskunden kommen mit ZUGFeRD in der Regel gut zurecht.

Ein Datenmodell, zwei Verpackungen

Hinter beiden Formaten steht dieselbe europäische Norm, EN 16931. Sie legt fest, welche Angaben eine E-⁠Rechnung enthält und wie sie zusammenhängen: Verkäufer, Käufer, Positionen, Steuersätze, Summen, Zahlungsbedingungen. Die Norm erlaubt zwei technische Schreibweisen, die Syntax UN/CEFACT CII und die Syntax UBL. Inhaltlich transportieren beide dasselbe.

Der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD liegt in der Verpackung:

XRechnung ZUGFeRD
Datei reine XML-Datei PDF mit eingebetteter XML-Datei
Für Menschen lesbar nur mit Software ja, wie jedes PDF
Syntax CII oder UBL CII
Herausgeber Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) FeRD, das deutsche Forum zur E-⁠Rechnung
Typische Empfänger Behörden, große Unternehmen Geschäftskunden aller Größen

XRechnung

Die XRechnung ist der deutsche Standard für Rechnungen an Behörden. Sie ergänzt die EN 16931 um eigene Regeln, etwa die Leitweg-ID als Adresse der Behörde. Aktuell ist die Version 3.0, das letzte Bündel mit Fehlerkorrekturen zu 3.0.2 erschien am 31. August 2026. Die KoSIT hat angekündigt, dass 3.0 mindestens bis zum 31. Juli 2027 in Kraft bleibt.

Eine XRechnung ist nur Daten. Öffnest du sie ohne passende Software, siehst du XML-Quelltext. Das ist gewollt, denn sie soll ohne Abtippen in die Buchhaltung des Empfängers laufen. Wie du eine empfangene XRechnung trotzdem bequem liest, steht im Ratgeber XRechnung auf dem Mac öffnen.

ZUGFeRD und Factur-X

ZUGFeRD verbindet beides: ein normales PDF, das jeder öffnen kann. Dazu kommen eingebettete Daten im Format CII. Die französische Fassung heißt Factur-X und ist technisch gleich. Aktuell ist ZUGFeRD 2.5, das der Factur-X-Version 1.09 entspricht und seit Juli 2026 empfohlen wird.

Bei einem ZUGFeRD-PDF gilt nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 die XML-Datei als die maßgebliche Rechnung. Weichen PDF und Daten voneinander ab, zählen die Daten. Eine Software, die beides aus derselben Quelle erzeugt, verhindert solche Abweichungen.

Welche ZUGFeRD-Profile als E-⁠Rechnung zählen

ZUGFeRD kennt Profile, die unterschiedlich viele Angaben enthalten:

  • MINIMUM und BASIC WL enthalten nicht alle Pflicht­angaben einer Rechnung. Sie zählen nicht als E-⁠Rechnung.
  • BASIC und EN 16931 (früher COMFORT) bilden die Norm ab und zählen als E-⁠Rechnung.
  • EXTENDED erweitert die Norm um zusätzliche Felder, etwa für Branchen mit besonderen Angaben.

Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 nennt ausdrücklich alle ZUGFeRD-Profile ab Version 2.0.1 mit Ausnahme von MINIMUM und BASIC WL. Für die meisten Selbstständigen ist EN 16931 die sichere Wahl, weil es genau die Norm abbildet.

Was du welchem Kunden schickst

  • Behörden: XRechnung, fast immer mit Leitweg-ID. Die bekommst du vom Auftraggeber, meist steht sie im Auftrag. Bundesbehörden verlangen E-⁠Rechnungen nach der E-⁠Rechnungsverordnung, viele nehmen sie über eigene Portale entgegen.
  • Geschäftskunden im Inland: ZUGFeRD ist meist die bequemste Wahl. Wer keine Software für E-⁠Rechnungen hat, liest einfach das PDF, wer eine hat, übernimmt die Daten. Verlangt ein Kunde ausdrücklich XRechnung, schickst du sie zusätzlich.
  • Privatpersonen: keine E-⁠Rechnung nötig. Ein normales PDF reicht.

Ab wann du E-⁠Rechnungen schreiben musst, erklärt der Ratgeber zur E-⁠Rechnung Pflicht. Welche Angaben auf jeder Rechnung stehen müssen, egal in welchem Format, steht unter Pflicht­angaben.

Worauf du beim Erstellen achtest

Eine E-⁠Rechnung verlangt mehr Angaben als ein PDF für den Drucker. Typisch fehlen vollständige Anschrift mit Postleitzahl, eine E-⁠Mail-Adresse des Kunden oder bei XRechnung deine Telefonnummer und Bankverbindung. Gute Software prüft das vor dem Fertigstellen, denn danach lässt sich eine Rechnung nicht mehr ändern. Ob dein Format für einen bestimmten Kunden passt, klärst du am besten direkt mit ihm.

In Folnaro

So macht es Folnaro

Folnaro schreibt beide Formate aus derselben Rechnung. Was ein Kunde bekommt, stellst du einmal bei ihm ein.

  • ZUGFeRD 2.3 im Profil EN 16931, eingebettet in das PDF der Rechnung und als E-⁠Rechnung gültig
  • XRechnung 3.0 in der Syntax CII als eigene Datei, archiviert und an die E-⁠Mail angehängt
  • Leitweg-ID bei Behörden mit Prüfung der Prüfziffer beim Eintragen
  • Empfangene E-⁠Rechnungen liest Folnaro in CII und in UBL

Quellen

Gesetze und Verwaltungsanweisungen in der Fassung, die am Stand-Tag galt.

  1. § 14 Abs. 1 UStG (Begriff der E-⁠Rechnung) gelesen am
  2. Koordinierungsstelle für IT-Standards: XRechnung Versionen und Bundles XRechnung 3.0.2 aktuell, 3.0 gilt mindestens bis 31. Juli 2027 gelesen am
  3. ZUGFeRD Community: ZUGFeRD 2.5 veröffentlicht gelesen am
  4. IHK Köln: BMF-Schreiben zur E-⁠Rechnung vom 15.10.2025 Profile MINIMUM und BASIC WL sind keine E-⁠Rechnung, bei hybriden Formaten führt das XML gelesen am
  5. § 3 E-⁠Rechnungsverordnung (Bund) gelesen am

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuer­beratung. Wie sie in deinem Fall gelten, klärst du am besten mit deiner Steuer­beratung.

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