Ratgeber

Rechnungs­nummer: Format, Beispiele und was fortlaufend wirklich heißt

Jede Rechnung braucht eine Nummer, die es nur einmal gibt. Wie du sie aufbaust, darfst du weitgehend selbst entscheiden. Hier steht, was erlaubt ist, welche Formate sich bewähren und was du bei Lücken tust.

Stand 9. Oktober 2026

Was eine Rechnungs­nummer leisten muss

Eine Rechnungsnummer muss zwei Dinge erfüllen: Sie kommt nur einmal vor und wird fortlaufend vergeben. So steht es in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG: eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird. Wie die Nummer aussieht, legst du selbst fest. Ein Format wie RE-2026-0001 erfüllt beides und bleibt auch nach Jahren lesbar.

Die Nummer ist eine der Pflichtangaben auf jeder Rechnung. Fehlt sie oder gibt es sie doppelt, kann dein Kunde Ärger mit dem Vorsteuerabzug bekommen, bis du die Rechnung berichtigst. Die anderen Angaben stehen im Ratgeber Pflichtangaben auf der Rechnung.

Erlaubte Formate mit Beispielen

Die Finanzverwaltung erlaubt nach Abschnitt 14.5 Abs. 10 UStAE eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen und jede Kombination aus Ziffern und Buchstaben. Diese Formate sind üblich:

Format Beispiel Wann es passt
reine Zahl 1001, 1002, 1003 wenige Rechnungen, ein Zähler für immer
Jahr und Zähler 2026-001 der Zähler beginnt jedes Jahr neu
Kürzel, Jahr und Zähler RE-2026-0001 Rechnungen und andere Dokumente unterscheiden
Jahr, Monat und Zähler 2026-10-017 viele Rechnungen im Monat
Kürzel je Bereich RK-2026-0001 eigener Kreis für Rechnungs­korrekturen

Beginnt der Zähler jedes Jahr neu, muss das Jahr in der Nummer stehen. Sonst gäbe es die 001 jedes Jahr wieder. Die Nummer wäre dann nicht mehr einmalig. Dasselbe gilt für einen Zähler, der jeden Monat neu beginnt.

Fängst du gerade an, musst du nicht bei 1 beginnen. Eine Startnummer wie 1001 oder 2026-100 ist erlaubt. Viele mögen sie, weil die erste Rechnung dann nicht wie die erste aussieht.

Worauf du beim Format achtest

Ein gutes Format ist kurz, sortiert sich von selbst und bleibt über Jahre gleich. Führende Nullen wie in 0007 sorgen dafür, dass deine Rechnungen in jeder Liste und jedem Ordner in der richtigen Reihenfolge stehen. Plane genug Stellen ein: Mit drei Stellen ist bei 999 Rechnungen im Jahr Schluss.

Baue keine Angaben ein, die sich ändern können, etwa den Namen eines Kunden oder ein Projektkürzel, das es nächstes Jahr nicht mehr gibt. Denke auch an deinen Kunden: Er schreibt die Nummer in den Verwendungszweck seiner Überweisung. Je kürzer und eindeutiger sie ist, desto leichter ordnest du die Zahlung später zu.

Mehrere Nummern­kreise

Du darfst mehrere Nummernkreise nebeneinander führen, etwa je Jahr, je Standort oder je Dokumentart (Abschnitt 14.5 Abs. 10 und 11 UStAE). Wichtig ist nur, dass sich jede Rechnung eindeutig einem Kreis zuordnen lässt und keine Nummer doppelt vorkommt. Ein Kürzel wie RE für Rechnungen und RK für Rechnungskorrekturen macht das auf einen Blick klar.

Auch eine Stornorechnung oder eine Rechnungskorrektur bekommt eine eigene Nummer. Sie verweist auf die ursprüngliche Rechnung, ersetzt aber nicht deren Nummer.

Lücken, Entwürfe und Jahreswechsel

Ist eine Lücke verboten?

Nein. Eine lückenlose Folge ist nach Abschnitt 14.5 Abs. 10 UStAE nicht zwingend. Das Umsatzsteuerrecht verlangt Einmaligkeit, keine perfekte Kette. Für deine Buchführung sieht es etwas strenger aus. Aufzeichnungen müssen vollständig und geordnet sein (§ 146 Abs. 1 AO). Fehlt eine Nummer, kann das Finanzamt bei einer Prüfung fragen, ob eine Einnahme fehlt. Kommen weitere Ungereimtheiten dazu, darf es schätzen (§ 162 AO).

Halte deshalb fest, warum eine Nummer fehlt, etwa „beim Wechsel des Programms übersprungen“. Mehr zur ordentlichen Buchführung steht im Ratgeber GoBD.

Entwürfe ohne Nummer

Die meisten Lücken entstehen, wenn eine Nummer schon beim Anlegen vergeben wird und der Entwurf danach im Papierkorb landet. Vergibst du die Nummer erst, wenn die Rechnung fertig ist und rausgeht, entsteht diese Lücke gar nicht. Eine verschickte Rechnung löschst du nie, sondern stornierst sie mit einer Stornorechnung. So bleibt ihre Nummer belegt.

Zum Jahreswechsel

Ob du jedes Jahr neu zählst oder einfach weiterzählst, ist deine Entscheidung. Beides ist erlaubt. Wechselst du das Format, behältst du die alten Nummern unverändert und beginnst die neue Reihe so, dass keine Nummer doppelt entstehen kann.

Wann keine Nummer nötig ist

Für eine Kleinbetragsrechnung bis 250 € brutto ist die Rechnungsnummer keine Pflicht (§ 33 UStDV). Auch Kleinunternehmer brauchen seit 2025 nach § 34a UStDV keine Nummer auf der Rechnung. Trotzdem lohnt sie sich in beiden Fällen: Du findest jede Rechnung schneller wieder, dein Kunde kann sie bei der Zahlung angeben und deine Steuerberatung sieht auf einen Blick, ob alles da ist.

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein. Wie du eine bestehende Nummernfolge sauber umstellst, klärst du im Zweifel mit deiner Steuerberatung.

Häufige Fragen

Darf ich die Kundennummer in die Rechnungs­nummer einbauen?

Ja, wenn die Nummer am Ende einmalig bleibt und sich eindeutig einem Nummernkreis zuordnen lässt. Bei vielen Kunden wird das allerdings schnell unübersichtlich. Ein zentraler Zähler mit Jahr ist meist einfacher, die Kundennummer steht dann getrennt auf der Rechnung.

Muss die Rechnungs­nummer mit 1 beginnen?

Nein. Du darfst mit jeder Zahl beginnen, etwa 1001 oder 2026-100. Wichtig ist nur, dass es danach fortlaufend weitergeht und keine Nummer doppelt vorkommt.

Was tue ich, wenn ich eine Nummer doppelt vergeben habe?

Storniere eine der beiden Rechnungen, meist die, die dein Kunde noch nicht verbucht hat. Stelle sie dann mit einer neuen Nummer erneut aus. Schicke deinem Kunden die neue Rechnung mit einem kurzen Hinweis. Wie das geht, steht im Ratgeber Rechnung korrigieren.

Darf ich mein Nummernformat ändern?

Ja, zum Beispiel zum Jahreswechsel. Die schon vergebenen Nummern bleiben, wie sie sind. Achte nur darauf, dass die neue Reihe keine Nummer erzeugen kann, die es schon gibt.

In Folnaro

So macht es Folnaro

Folnaro vergibt die Rechnungsnummer erst beim Fertigstellen. Bis dahin ist die Rechnung ein Entwurf ohne Nummer, den du ändern oder löschen kannst, ohne eine Lücke zu reißen.

  • Eigenes Format je Dokumentart, etwa RE-{YYYY}-{####}, mit Vorschau der nächsten Nummern
  • Zähler fortlaufend, jedes Jahr neu oder jeden Monat neu. Für den Neubeginn verlangt Folnaro das Jahr und beim Monat auch den Monat in der Nummer
  • Auf Wunsch ein eigener Nummernkreis für Rechnungskorrekturen, zum Beispiel RK-2026-0001
  • Eine Nummernfolge aus einem anderen Programm setzt du mit dem nächsten Zählerstand fort
  • Der Zähler fällt nie unter eine vergebene Nummer. Bevor du Nummern überspringst, weist Folnaro dich auf die Lücke hin

Mehr zu Rechnungen in Folnaro

Quellen

Gesetze und Verwaltungsanweisungen in der Fassung, die am Stand-Tag galt.

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