Wann eine Rechnung fällig ist
Habt ihr nichts vereinbart, ist dein Geld sofort fällig. So steht es in § 271 Abs. 1 BGB: Ist für die Leistung keine Zeit bestimmt, kann der Gläubiger sie sofort verlangen. Ein Zahlungsziel ist also ein Entgegenkommen an deinen Kunden. Es schiebt die Fälligkeit auf ein späteres Datum, vor dem du nicht drängen kannst (§ 271 Abs. 2 BGB).
Am klarsten ist ein Zahlungsziel, das ihr schon im Angebot oder im Vertrag vereinbart, siehe Angebot schreiben. Steht es nur auf der Rechnung, ist es eine einseitige Ansage. Für die Fälligkeit hilft es trotzdem, weil dein Kunde weiß, bis wann du das Geld erwartest. Was es für den Verzug bedeutet, steht weiter unten.
Häufig stehen 7, 14 oder 30 Tage auf Rechnungen. Für dich als Freelancer ist ein kurzes Ziel meist besser: Du hast die Arbeit schon geleistet. Jede Woche Wartezeit finanzierst du vor.
Wie lang ein Zahlungsziel sein darf
Große Kunden möchten manchmal 60, 90 oder 120 Tage. § 271a BGB setzt dafür Grenzen, wenn dein Kunde ein Unternehmen oder eine Behörde ist:
| Kunde | Zahlungsziel ohne Weiteres | Länger nur, wenn | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Unternehmen | bis 60 Tage | ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig für dich | § 271a Abs. 1 BGB |
| Öffentlicher Auftraggeber | bis 30 Tage | ausdrücklich vereinbart und sachlich gerechtfertigt, nie über 60 Tage | § 271a Abs. 2 BGB |
| Privatperson | keine Grenze nach § 271a BGB | § 271a Abs. 5 BGB |
Die Frist läuft ab dem Empfang deiner Leistung oder, wenn die Rechnung danach kommt, ab ihrem Zugang. Ein zu langes Zahlungsziel ist unwirksam, der übrige Vertrag bleibt bestehen. Für Abschlags- und Ratenzahlungen gelten diese Grenzen nicht (§ 271a Abs. 5 BGB).
Steht ein langes Zahlungsziel in den Einkaufsbedingungen deines Kunden, kommt eine weitere Regel dazu: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ein Zahlungsziel über 30 Tage im Zweifel als unangemessen lang (§ 308 Nr. 1a BGB). Lass dich davon nicht unter Druck setzen und verhandle, wenn dir die Frist zu lang ist.
Anzahlung und Abschläge
Bei größeren Projekten musst du nicht bis zum Ende warten. Vereinbare eine Anzahlung bei Projektstart oder Abschläge nach Meilensteinen. Für solche Abschlags- und Ratenzahlungen gelten die Grenzen des § 271a BGB nicht, sie hängen allein an eurer Vereinbarung. Wie die Rechnungen dafür aussehen, erklärt der Ratgeber zu Abschlags- und Schlussrechnung.
Zahlungsziel und Verzug
Fälligkeit und Verzug sind zwei Schritte. Erst ab Verzug darfst du Zinsen und Kosten verlangen. Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt dein Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, auch ohne Mahnung. Bei Privatkunden gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist. Ein Satz, der das leistet:
Sie kommen ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung zahlen.
Früher in Verzug kommt dein Kunde mit einer Mahnung nach Fälligkeit oder wenn ihr einen festen Zahlungstermin vereinbart habt. Ein Zahlungsziel, das nur auf deiner Rechnung steht, reicht dafür nach herrschender Meinung nicht. Wie du dann ruhig und wirksam nachhakst, erklärt der Ratgeber Mahnung schreiben.
So formulierst du das Zahlungsziel
Schreibe ein Datum statt einer Frist, dann gibt es keine Rechnerei. Beispiele, die deine Kunden in der Anrede „Sie“ erreichen:
- „Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 24. Oktober 2026 auf das unten genannte Konto.“
- „Zahlbar ohne Abzug bis zum 7. November 2026.“
- „Bitte geben Sie bei der Überweisung die Rechnungsnummer an.“
Skonto: Rabatt für schnelles Zahlen
Skonto ist ein Nachlass, wenn dein Kunde innerhalb einer kurzen Frist zahlt, etwa 2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Du musst es nicht anbieten. Für dich lohnt es sich nur, wenn dir schnelles Geld den Nachlass wert ist.
Was auf die Rechnung gehört
Eine im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts gehört nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG auf die Rechnung. Für Skonto reicht ein klarer Hinweis mit Satz und Frist. Am verständlichsten ist er mit dem Betrag:
Bei Zahlung bis zum 24. Oktober 2026 können Sie 2 % Skonto abziehen und zahlen dann 1.166,20 €. Ohne Abzug ist der Betrag von 1.190,00 € bis zum 7. November 2026 fällig.
Was mit der Umsatzsteuer passiert
Zieht dein Kunde Skonto ab, wird das Entgelt nachträglich kleiner. Nach § 17 Abs. 1 UStG berichtigst du deshalb deine Umsatzsteuer, dein Kunde seine Vorsteuer. Im Beispiel: 1.000 € netto plus 190 € Umsatzsteuer ergeben 1.190 €. 2 % Skonto sind 23,80 €, davon 3,80 € Umsatzsteuer. Deine Umsatzsteuer sinkt um 3,80 € auf 186,20 €. Bei mehreren Steuersätzen teilst du das Skonto anteilig auf.
Eine neue Rechnung brauchst du dafür nicht. Zieht dein Kunde Skonto ab, obwohl die Frist vorbei ist, ist das kein Skonto, sondern ein offener Rest, den du nachfordern kannst.
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. Skonto ist dann einfach ein Nachlass ohne Korrektur.
Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Muss ein Zahlungsziel auf der Rechnung stehen?
Nein, das Zahlungsziel gehört nicht zu den Pflichtangaben auf der Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG. Ohne Angabe ist die Rechnung sofort fällig. Ein klares Datum hilft deinem Kunden trotzdem, rechtzeitig zu zahlen.
Läuft das Zahlungsziel ab Rechnungsdatum oder ab Zugang?
Das bestimmt eure Vereinbarung. Schreibst du „innerhalb von 14 Tagen“, bleibt offen, ab wann gezählt wird. Ein festes Datum auf der Rechnung beendet diese Frage. Für den Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB zählt ohnehin der Zugang der Rechnung.
Gilt Skonto auch, wenn mein Kunde in Raten zahlt?
Das hängt von eurer Vereinbarung ab. Üblich ist Skonto nur, wenn der volle Betrag innerhalb der Frist eingeht. Schreibe das im Zweifel dazu, etwa „Skonto nur bei vollständiger Zahlung bis zum …“.