Ratgeber

Eine Mahnung schreiben, ruhig und rechtlich sauber

Eine Rechnung ist überfällig und dein Kunde meldet sich nicht. Bevor du nachhakst, hilft es zu wissen, ab wann er in Verzug ist und was du dann verlangen darfst.

Stand

Mahnungen für mehrere überfällige Rechnungen auf einmal erstellen, mit Mahnstufe und Gebühr.
  • Dein Kunde ist in Verzug, wenn er nach Fälligkeit eine Mahnung bekommt, wenn ein fester Zahlungstermin verstrichen ist oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.
  • Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist.
  • Ab Verzug darfst du Verzugszinsen verlangen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte bei Unternehmen.
  • Von Unternehmen kannst du zusätzlich 40 € Pauschale verlangen. Mahngebühren decken nur die echten Kosten des Schreibens.
  • Eine Mahnung hält die Verjährung nicht auf. Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.

Erst erinnern, dann mahnen

Oft ist eine Rechnung schlicht untergegangen. Eine freundliche Zahlungs­erinnerung ein paar Tage nach Fälligkeit klärt das meist. Feste Stufen schreibt das Gesetz nicht vor. Üblich sind drei: die Zahlungs­erinnerung, die 1. Mahnung und eine letzte Mahnung mit dem Hinweis, dass danach weitere Schritte folgen.

Rechtlich zählt nicht die Überschrift. Fordert dein Schreiben nach Fälligkeit eindeutig zur Zahlung auf, ist es eine Mahnung im Sinne des Gesetzes, auch wenn darüber „Zahlungs­erinnerung“ steht.

Ab wann dein Kunde in Verzug ist

Verzug ist der Punkt, ab dem du Zinsen und Kosten verlangen darfst. § 286 BGB nennt drei Wege dorthin:

  1. Mahnung nach Fälligkeit. Zahlt dein Kunde auf eine Mahnung nicht, die nach Fälligkeit kommt, ist er in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB).
  2. Fester Termin. Ist die Zahlung nach dem Kalender bestimmt, etwa „zahlbar bis 15. November“ als Vereinbarung, braucht es keine Mahnung (§ 286 Abs. 2 BGB). Ein Zahlungsziel, das du nur einseitig auf die Rechnung schreibst, reicht dafür nach herrschender Meinung nicht.
  3. 30 Tage. Bei Geldforderungen kommt dein Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen hat.

Willst du bei Privatkunden die 30-Tage-Regel nutzen, gehört also ein Satz dazu auf die Rechnung, etwa: „Wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung zahlen, kommen Sie in Verzug.“

Was du ab Verzug verlangen darfst

Posten Verbraucher Unternehmen Grundlage
Verzugszinsen pro Jahr Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte Basiszinssatz plus 9 Prozentpunkte § 288 Abs. 1 und 2 BGB
Pauschale nein 40 € § 288 Abs. 5 BGB
Mahngebühren tatsächliche Kosten tatsächliche Kosten Verzugsschaden

Der Basiszinssatz steht in § 247 BGB. Er ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli, die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den aktuellen Wert. Prüfe ihn dort, bevor du Zinsen ausrechnest. Zinsen laufen tageweise ab dem Tag des Verzugs.

Die 40 € Pauschale kannst du von Unternehmen verlangen, die mit einer Entgeltforderung in Verzug sind, auch bei Abschlags- oder Ratenzahlungen. Sie wird auf Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Mahngebühren kommen deshalb nicht obendrauf, dein Kunde schuldet den höheren der beiden Beträge.

Mahngebühren sind Schadensersatz. Ersetzt bekommst du, was das Schreiben wirklich kostet, etwa Porto und Papier. Deine Arbeitszeit für das Schreiben gehört nicht dazu. Die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst, ist keine Folge des Verzugs und kostet deinen Kunden deshalb nichts.

Wie eine gute Mahnung aussieht

  • Nenn Rechnungs­nummer, Rechnungsdatum und den offenen Betrag.
  • Schlüssle Zinsen und Gebühren getrennt auf, mit Zinssatz und Zeitraum.
  • Setze eine neue, klare Frist mit Datum, etwa zehn Tage.
  • Hänge die Rechnung noch einmal an.
  • Bleib sachlich. Drohungen helfen nicht. Ein freundlicher Ton hält die Kundenbeziehung.

Wenn trotzdem nichts kommt

Nach der letzten Mahnung bleibt das gerichtliche Mahnverfahren. Den Antrag auf einen Mahnbescheid stellst du online beim zuständigen Mahngericht. Wichtig für die Frist: Eine Mahnung hält die Verjährung nicht auf. Forderungen verjähren in der Regel in drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind und du davon wusstest (§ 199 Abs. 1 BGB). Hemmen lässt sie sich etwa durch einen Mahnbescheid (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB), eine Klage oder Verhandlungen mit deinem Kunden (§ 203 BGB). Eine Teilzahlung oder ein Anerkenntnis lässt sie neu beginnen (§ 212 BGB).

Ist eine Forderung strittig, etwa weil dein Kunde die Leistung bemängelt, hilft dir eine Anwältin oder ein Anwalt. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ist keine Rechtsberatung.

Eine überfällige Rechnung in Folnaro mahnen

  1. Rechnung wählen

    Wähle eine überfällige Rechnung aus und dann im Menü Dokument den Befehl Mahnung erstellen … Für mehrere Rechnungen nimmst du in der Rechnungsliste Mahnungen erstellen … im Menü Mehr.

  2. Stufe prüfen

    Folnaro schlägt die nächste Stufe vor: Zahlungs­erinnerung, 1. Mahnung oder letzte Mahnung.

  3. Aufstellung prüfen

    Prüfe offenen Betrag, Mahngebühren, Verzugszinsen mit Satz und Tagen, den Betrag zu zahlen und die neue Frist.

  4. Text ergänzen

    Schreibe bei Bedarf einen eigenen Text. Bleibt das Feld leer, nimmt das Schreiben den Standardtext der Stufe.

  5. Verschicken

    Klicke auf Erstellen und verschicken …, um die E-⁠Mail mit dem PDF vorzubereiten, oder auf Nur erstellen, wenn du per Post verschickst.

In Folnaro

So macht es Folnaro

Folnaro kennt die Regeln zum Verzug und rechnet Gebühren und Zinsen nur dort, wo sie erlaubt sind. Jedes Schreiben ist ein PDF mit eigener Nummer und bleibt im Verlauf der Rechnung.

  • Drei Stufen mit eigenen Fristen und Gebühren, die du unter Einstellungen > Mahnwesen festlegst.
  • Ist dein Kunde noch nicht in Verzug, berechnet Folnaro keine Gebühren und keine Zinsen und sagt dir das.
  • Verzugszinsen tagesgenau mit dem Basiszinssatz, den Folnaro mitbringt. Einen neueren Satz trägst du selbst nach.
  • Die 40 € Pauschale nur bei Unternehmen, einmal und nie zusätzlich zu Mahngebühren.
  • Ein Mahnlauf schlägt für alle überfälligen Rechnungen die nächste Stufe vor und lässt Forderungen draußen, die verjährt sein könnten.
Mahnungen für mehrere überfällige Rechnungen auf einmal erstellen, mit Mahnstufe und Gebühr.

Quellen

Gesetze und Verwaltungsanweisungen in der Fassung, die am Stand-Tag galt.

  1. § 286 BGB, Verzug des Schuldners gelesen am
  2. § 288 BGB, Verzugszinsen und Pauschale gelesen am
  3. § 247 BGB, Basiszinssatz gelesen am
  4. § 195 BGB, regelmäßige Verjährungsfrist gelesen am
  5. § 199 BGB, Beginn der Verjährung gelesen am
  6. § 204 BGB, Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung gelesen am

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuer­beratung. Wie sie in deinem Fall gelten, klärst du am besten mit deiner Steuer­beratung.

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