Ratgeber

Steuernummer beantragen: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wenn du dich selbstständig machst, meldest du dich beim Finanzamt an und bekommst eine Steuernummer für deine Rechnungen. Hier steht, wie der Fragebogen funktioniert, was er fragt und wie du die Wartezeit überbrückst.

Stand 9. Oktober 2026

Wie du an eine Steuernummer kommst

Die Steuernummer für deine Selbstständigkeit beantragst du nicht mit einem eigenen Antrag. Du bekommst sie, wenn du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst. Das Finanzamt legt dich damit als Unternehmer an, vergibt die Steuernummer und schickt sie dir per Post. Der Fragebogen ist die Anmeldung, die Nummer die Antwort darauf.

Das gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen. Auch wenn du nebenberuflich startest oder als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer arbeitest, brauchst du ihn. Plane den Fragebogen deshalb gleich in deine ersten Wochen ein, am besten bevor der erste Auftrag fertig ist. Dann liegt die Nummer im besten Fall schon bereit, wenn du die erste Rechnung schreibst.

Die Frist: ein Monat

Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, teilt das dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Wer einen Gewerbebetrieb eröffnet, zeigt das der Gemeinde an (§ 138 Abs. 1 Satz 1 AO). Diese Mitteilungen sind innerhalb eines Monats fällig (§ 138 Abs. 4 AO).

Dazu kommt die Auskunft über deine steuerlichen Verhältnisse, also der Fragebogen selbst. Auch für ihn gilt ein Monat nach dem Start. Du übermittelst ihn elektronisch nach amtlichem Datensatz (§ 138 Abs. 1b AO). In der Praxis heißt das: über Mein ELSTER. Papier lässt das Finanzamt nur in Härtefällen zu.

Als Start zählt, wann du deine Tätigkeit aufnimmst, nicht erst der Tag der ersten Zahlung.

Gewerbe oder freier Beruf: wer sich wo meldet

Du bist Gewerbeamt Finanzamt
Freiberufler keine Anmeldung Fragebogen über Mein ELSTER
Gewerbetreibende Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) Fragebogen über Mein ELSTER

Die Gewerbeanmeldung ersetzt den Fragebogen nicht. Das Gewerbeamt gibt deine Anmeldung zwar unter anderem an das Finanzamt weiter, die steuerlichen Angaben machst du trotzdem selbst. Ob deine Arbeit freiberuflich oder ein Gewerbe ist, erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.

Was der Fragebogen fragt

Der Fragebogen wirkt lang, die meisten Fragen sind aber schnell beantwortet. Die wichtigen sind diese:

  • Tätigkeit: Beschreibe konkret, was du machst, etwa „Entwicklung von Webanwendungen für Unternehmen“ statt „IT“. Danach ordnet das Finanzamt dich als Freiberufler oder Gewerbe ein.
  • Umsatz und Gewinn: Du schätzt sie für das Jahr des Starts und das Folgejahr. Aus dem Gewinn setzt das Finanzamt deine Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer fest. Eine realistische Schätzung schützt dich vor hohen Vorauszahlungen und vor einer großen Nachzahlung.
  • Kleinunternehmerregelung: Du entscheidest, ob du sie nutzt. Im Jahr des Starts geht das, solange dein Umsatz 25.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Mehr dazu im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.
  • Soll- oder Ist-Versteuerung: Ohne Kleinunternehmerregelung kannst du hier beantragen, die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abzuführen (§ 20 UStG).
  • USt-IdNr.: Arbeitest du für Unternehmen in anderen EU-Ländern, beantragst du sie gleich mit. Sie kommt vom Bundeszentralamt für Steuern, nachdem das Finanzamt dich erfasst hat.
  • Gewinnermittlung: Die meisten Selbstständigen wählen die Einnahmenüberschussrechnung.

Nimm dir für den Fragebogen ein, zwei ruhige Stunden und halte deine Bankverbindung, deine Steuer-ID und eine grobe Planung deiner Einnahmen bereit. Unsicher bist du meist nur bei den Schätzungen. Die darfst du später anpassen.

Den Zeitraum deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung legt das Finanzamt nach deinen Angaben fest. Für Gründungen bis Ende 2026 zählt dabei die Umsatzsteuer, die du für das laufende Jahr erwartest: über 9.000 € meldest du monatlich, sonst in der Regel vierteljährlich (§ 18 Abs. 2 UStG).

Bis die Steuernummer da ist

Zwischen Fragebogen und Nummer vergehen oft einige Wochen. In dieser Zeit fehlt dir eine Pflichtangabe: Auf jede Rechnung gehört deine Steuernummer oder deine USt-IdNr. (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Eine Rechnung ohne beides ist unvollständig. Für einen Kunden, der Vorsteuer abzieht, ist das ein echtes Problem.

So kommst du gut durch die Wartezeit:

  1. Arbeite ganz normal und halte fest, was du geleistet hast.
  2. Schreibe die Rechnung als Entwurf und stelle sie fertig, sobald die Nummer da ist.
  3. Drängt die Zeit, sprich mit deinem Kunden. Viele warten die paar Tage lieber ab, als eine unvollständige Rechnung zu buchen.
  4. Kommt die Nummer nicht, frage beim Finanzamt nach dem Stand. Ein kurzer Anruf klärt oft, ob noch etwas fehlt.

Was sonst auf eine Rechnung gehört, steht im Ratgeber zu den Pflichtangaben.

Steuernummer, Steuer-ID und W-IdNr.

Drei Nummern werden oft verwechselt:

  • Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) hast du als Person seit Jahren. Sie hat elf Ziffern und gehört nicht auf deine Rechnungen (§ 139b AO).
  • Die Steuernummer vergibt dein Finanzamt für deine Steuererklärungen. Ziehst du in den Bezirk eines anderen Finanzamts, kann sie sich ändern.
  • Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vergibt das Bundeszentralamt für Steuern seit November 2024 nach und nach automatisch an wirtschaftlich Tätige. Beantragen musst du sie nicht. Sie beginnt mit „DE“ und ersetzt deine Steuernummer auf Rechnungen nicht. Hast du schon eine USt-IdNr., ist sie Teil der W-IdNr., ergänzt um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal.

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung. Wie das Finanzamt deine Angaben einordnet, hängt von deinem Fall ab.

Häufige Fragen

Muss ich den Fragebogen auch nebenberuflich abgeben?

Ja. Die Pflicht hängt daran, dass du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, nicht an ihrem Umfang. Auch ein Nebenerwerb neben deiner Anstellung braucht eine Steuernummer, sobald du Rechnungen schreibst.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Gib den Fragebogen dann so schnell wie möglich ab. Die Frist ist eine Pflicht, keine Empfehlung. Vor allem verzögert sich deine Steuernummer und damit jede vollständige Rechnung.

Wie lange dauert es bis zur Steuernummer?

Das hängt vom Finanzamt ab. Oft sind es einige Wochen, mit Rückfragen auch länger. Je klarer deine Tätigkeit beschrieben ist, desto seltener fragt das Finanzamt nach.

Kann ich meine Schätzung später ändern?

Ja. Merkst du, dass Umsatz oder Gewinn deutlich anders laufen, kannst du beim Finanzamt beantragen, die Vorauszahlungen anzupassen. Die endgültige Steuer ergibt sich ohnehin erst aus deiner Steuererklärung.

Schritt für Schritt

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben

  1. Bei Mein ELSTER registrieren

    Lege ein Konto bei Mein ELSTER an. Hast du schon eines für deine Einkommensteuer, nutzt du dieses. Die Aktivierung kommt per Post, plane dafür etwas Zeit ein.

  2. Gewerbe anmelden, falls nötig

    Ist deine Tätigkeit ein Gewerbe, meldest du es beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an. Als Freiberufler überspringst du diesen Schritt.

  3. Den richtigen Fragebogen wählen

    Wähle in Mein ELSTER unter Formulare den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für die Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit als Einzelunternehmen.

  4. Tätigkeit und Zahlen eintragen

    Beschreibe deine Tätigkeit konkret und schätze Umsatz und Gewinn für dieses und das nächste Jahr. Entscheide dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung und beantrage bei Bedarf die Ist-Versteuerung und die USt-IdNr.

  5. Abschicken und Post abwarten

    Schicke den Fragebogen innerhalb eines Monats nach dem Start ab. Die Steuernummer schickt dir das Finanzamt per Post, oft nach einigen Wochen.

In Folnaro

So macht es Folnaro

Bei der Einrichtung fragt Folnaro nach deiner Steuernummer, deiner USt-IdNr. und ob du Umsatzsteuer ausweist. Fehlt beides, kannst du schon Entwürfe schreiben, aber noch keine Rechnung fertigstellen.

  • Steuernummer und USt-IdNr. trägst du einmal ein, Folnaro druckt sie auf jede Rechnung.
  • Ohne Steuernummer und ohne USt-IdNr. stellt Folnaro keine Rechnung fertig und sagt dir, was fehlt.
  • Weil die Rechnungsnummer erst beim Fertigstellen vergeben wird, entsteht durch wartende Entwürfe keine Lücke.
  • Kleinunternehmerregelung, Soll- oder Ist-Versteuerung und den Zeitraum der Voranmeldung stellst du unter Einstellungen > Steuern ein, so wie es im Schreiben des Finanzamts steht.

Steuern in Folnaro

Quellen

Gesetze und Verwaltungsanweisungen in der Fassung, die am Stand-Tag galt.

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