Ratgeber

Künstler­sozial­kasse: versichert sein und Abgabe zahlen

Mit der Künstlersozialkasse kannst du auf zwei Arten zu tun haben. Arbeitest du selbst künstlerisch oder publizistisch, versichert sie dich. Beauftragst du Kreative, zahlst du unter Umständen Künstlersozialabgabe. Hier stehen beide Seiten.

Stand 9. Oktober 2026

Zwei Seiten derselben Kasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven sorgt dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten ähnlich abgesichert sind wie Angestellte. Versicherte tragen etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst. Die andere Hälfte kommt zu rund 30 % aus der Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische Leistungen nutzen. Rund 20 % zahlt der Bund als Zuschuss.

Für dich als Freelancer heißt das: Bist du selbst kreativ tätig, kann die KSK deine Versicherung sein. Beauftragst du andere Kreative, kannst du abgabepflichtig sein. Beides kann gleichzeitig zutreffen.

Wenn du selbst versichert bist

Über die KSK versichert sind nach § 1 KSVG Künstler und Publizisten, die ihre Tätigkeit selbständig, erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit darfst du höchstens einen Arbeitnehmer beschäftigen, Auszubildende und Minijobs ausgenommen. Die Versicherung umfasst Rente, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder anders publizistisch tätig ist (§ 2 KSVG). Dazu können zum Beispiel Grafikdesign, Illustration, Fotografie für Medien oder Texten gehören. Ob deine Arbeit dazuzählt, prüft die KSK nach deinem Antrag.

Das Mindesteinkommen

Versichert bist du nur, wenn dein Arbeitseinkommen aus der künstlerischen oder publizistischen Arbeit mehr als 3.900 € im Jahr beträgt (§ 3 Abs. 1 KSVG). Es gibt zwei Ausnahmen:

  • Berufsanfänger: In den ersten drei Jahren nach Beginn der Tätigkeit gilt die Grenze nicht (§ 3 Abs. 2 KSVG).
  • Schwankende Jahre: Innerhalb von sechs Jahren darf dein Einkommen zweimal unter der Grenze liegen, ohne dass die Versicherung endet (§ 3 Abs. 3 KSVG).

Deine Beiträge

Die KSK berechnet deine Beiträge aus dem Arbeitseinkommen, das du für das nächste Jahr erwartest. Diese Schätzung meldest du bis zum 1. Dezember (§ 12 KSVG). Ändert sich deine Lage im Lauf des Jahres, kannst du die Schätzung anpassen lassen. Deine Zahlen aus der EÜR sind eine gute Grundlage.

Wenn du Kreative beauftragst

Die Künstlersozialabgabe zahlen Unternehmen, die selbständige Künstler oder Publizisten beauftragen (§ 24 KSVG). Es kommt nicht darauf an, ob die beauftragte Person selbst bei der KSK versichert ist.

  • Typische Verwerter wie Verlage, Agenturen, die Werbung für andere machen, oder Theater zahlen ab dem ersten Euro (§ 24 Abs. 1 KSVG).
  • Alle anderen, etwa wenn du für deine eigene Werbung ein Logo, Fotos oder Texte einkaufst, zahlen erst, wenn die Honorare eines Kalenderjahres 1.000 € übersteigen (§ 24 Abs. 2 KSVG). Die Grenze gilt seit 2026. 2025 lag sie bei 700 €, bis 2024 bei 450 €.

Wie viel du zahlst

Bemessungsgrundlage sind alle Honorare, die du in einem Jahr an selbständige Künstler und Publizisten zahlst, einschließlich erstatteter Auslagen wie Material (§ 25 KSVG). Die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer zählt nicht. Zahlungen an eine GmbH, UG, AG, OHG oder KG zählen in der Regel nicht.

Der Abgabesatz wird jedes Jahr neu festgelegt. Für 2026 beträgt er 4,9 %, 2025 waren es 5,0 %. Für 2027 steigt er wieder auf 5,0 % (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027).

Beispiel 2026 Betrag
Logo von einer selbständigen Designerin 1.600 €
Fotos für deine Website von einem selbständigen Fotografen 400 €
Summe der Honorare 2.000 €
Künstler­sozial­abgabe (4,9 %) 98 €

Melden und zahlen

Wer abgabepflichtig ist, meldet sich bei der KSK an. Die Honorare eines Jahres meldest du bis zum 31. März des Folgejahres (§ 27 KSVG), für 2026 also bis zum 31. März 2027. Auf Grundlage dieser Meldung zahlst du monatliche Vorauszahlungen, jeweils bis zum 10. des Folgemonats: ein Zwölftel der Honorare des Vorjahres mit dem Satz des laufenden Jahres (§ 27 Abs. 2 und 3 KSVG). Ab März 2027 rechnest du also mit den Honoraren aus 2026 und 5,0 %. Die Belege zu den Honoraren gehören zu den Unterlagen für deine Steuerberatung.

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Beratung. Ob du versichert oder abgabepflichtig bist, klärst du verbindlich mit der Künstlersozialkasse.

Häufige Fragen

Muss ich auf meine eigenen Rechnungen Künstler­sozial­abgabe aufschlagen?

Nein. Die Abgabe zahlt der Auftraggeber an die KSK, nicht du als Künstler oder Publizist. Auf deiner Rechnung steht sie nicht.

Zahle ich die Abgabe auch, wenn die Designerin nicht in der KSK ist?

Ja. Für die Abgabe zählt, dass du eine selbständige Künstlerin beauftragst, nicht ob sie selbst versichert ist.

Was passiert, wenn mein Einkommen ein Jahr unter 3.900 € liegt?

Nach den ersten drei Jahren darfst du die Grenze innerhalb von sechs Jahren zweimal unterschreiten. Passe deine Schätzung bei der KSK an, sobald du siehst, dass das Jahr schwächer wird.

Bin ich als Webentwickler bei der KSK versichert?

Das hängt davon ab, ob deine Arbeit künstlerisch oder publizistisch ist. Gestaltung kann dazugehören, technische Arbeit eher nicht. Die Entscheidung trifft die KSK im Einzelfall nach deinem Antrag.

In Folnaro

So macht es Folnaro

Folnaro hilft dir auf der Seite der Auftraggeber: Es zählt die Honorare an Künstler und Publizisten eines Jahres und rechnet die Künstlersozialabgabe aus. Dein eigenes Einkommen als Versicherter meldest du direkt bei der KSK.

  • Du markierst einen Lieferanten einmal als Künstler oder Publizist, dann zählen seine Ausgaben von selbst.
  • An einer einzelnen Ausgabe wählst du Zählt, Zählt nicht oder wie beim Lieferanten, dazu den Kunstbereich.
  • Honorare an eine GmbH, UG, AG, OHG oder KG zählen nur, wenn du ausdrücklich Zählt wählst.
  • Unter Exportieren > Künstlersozialabgabe siehst du die gezählten Honorare, die Abgabe mit dem Satz des Jahres, den Termin für die Meldung und die monatliche Vorauszahlung im nächsten Jahr.
  • Ist der Satz für ein Jahr noch nicht veröffentlicht, sagt Folnaro dir das, statt mit einem alten Satz zu rechnen.

Steuern in Folnaro

Einnahmen­überschuss­rechnung

2026 · läuft · Stand 08.10.2026

  • Umsatzsteuerpflichtige BetriebseinnahmenZeile 1536.751,00 €
  • Nicht steuerbare UmsätzeZeile 168.812,40 €
  • Vereinnahmte UmsatzsteuerZeile 176.982,69 €

  • Telefon, Internet, HostingZeile 49−1.214,40 €
  • Miete und RaumkostenZeile 43−3.570,00 €
  • Software und LizenzenZeile 51−1.428,00 €
  • BürobedarfZeile 51−386,20 €
  • Kontoführung und GebührenZeile 52−118,80 €
  • Gezahlte VorsteuerbeträgeZeile 57−688,67 €
  • An das Finanzamt gezahlte UmsatzsteuerZeile 58−5.824,53 €
Gewinn39.315,49 €

Nach Zahlungseingang und Zahlungsausgang (§ 4 Abs. 3 EStG). Der Zeitraum läuft noch, die Zahlen zeigen den Stand von heute.

Quellen

Gesetze und Verwaltungsanweisungen in der Fassung, die am Stand-Tag galt.

  1. § 1 KSVG, versicherte Personen gelesen am
  2. § 2 KSVG, Künstler und Publizisten gelesen am
  3. § 3 KSVG, Mindesteinkommen und Berufsanfänger gelesen am
  4. § 12 KSVG, Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens gelesen am
  5. § 24 KSVG, Abgabepflichtige gelesen am
  6. § 25 KSVG, Bemessungsgrundlage gelesen am
  7. § 27 KSVG, Meldung und Vorauszahlungen gelesen am
  8. Künstlersozialkasse, Wer ist abgabepflichtig gelesen am
  9. Künstlersozialkasse, KSK in Zahlen Abgabesatz 2026 von 4,9 %, Grenze von 1.000 € ab 2026, 700 € für 2025 gelesen am
  10. DATEV, Künstlersozialversicherung 2027 steigt auf 5,0 Prozent gelesen am

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