Ratgeber

Homeoffice-Pauschale 2026: was Selbstständige absetzen

Arbeitest du am Küchentisch, im Gästezimmer oder in einem eigenen Arbeitszimmer, kannst du dafür etwas absetzen. Welcher Weg für dich gilt, hängt davon ab, wo der Schwerpunkt deiner Arbeit liegt.

Stand 9. Oktober 2026

Zwei Wege, je nach Schwerpunkt

Als Selbstständige oder Selbstständiger hast du zwei Möglichkeiten. Die Homeoffice-Pauschale, im Gesetz Tagespauschale, bringt dir 6 € für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens 1.260 € im Jahr. Liegt der Mittelpunkt deiner gesamten Arbeit in einem häuslichen Arbeitszimmer, setzt du stattdessen dessen tatsächliche Kosten ab oder eine Jahrespauschale von 1.260 €. Für 2026 gelten dieselben Beträge wie seit 2023.

Merkmal Tagespauschale Arbeitszimmer als Mittelpunkt
Rechtsgrundlage § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
Eigener Raum nötig nein ja, ein abgetrennter Raum für die Arbeit
Betrag 6 € je Tag, höchstens 1.260 € tatsächliche Kosten oder 1.260 € im Jahr
Typisch für Arbeit zu Hause und beim Kunden Arbeit fast nur zu Hause

Die Tagespauschale: 6 € je Tag

Du bekommst die Pauschale für jeden Kalendertag, an dem du deine Arbeit überwiegend in deiner Wohnung erledigst und keine erste Betriebsstätte außerhalb der Wohnung aufsuchst (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 1 EStG). Überwiegend heißt nach dem BMF-Schreiben vom 15. August 2023: mehr als die Hälfte deiner tatsächlichen Arbeitszeit an diesem Tag. Ein eigenes Zimmer brauchst du nicht. Der Schreibtisch im Schlafzimmer oder der Küchentisch reicht.

Die Höchstgrenze von 1.260 € erreichst du mit 210 Tagen. Ein Beispiel: Du arbeitest drei Tage die Woche zu Hause, an 46 Wochen im Jahr. Das sind 138 Tage, also 138 × 6 € = 828 €. Arbeitest du fünf Tage die Woche zu Hause, kommst du auf 230 Tage, angesetzt werden aber höchstens 1.260 €.

Die Pauschale deckt die Kosten der Wohnung ab, also anteilige Miete, Strom und Heizung. Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor oder Schreibtischstuhl sind daneben Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG), ebenso der betriebliche Anteil an Telefon und Internet.

Die Tagesregel

Normalerweise zählt ein Tag nur, wenn du an ihm überwiegend zu Hause arbeitest und nicht in deinem Büro bist. Es gibt eine wichtige Ausnahme: Steht dir für deine Arbeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, zählt der Tag auch dann, wenn du an ihm zusätzlich auswärts oder an der ersten Betriebsstätte arbeitest (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG). Kannst du einen Arbeitsplatz außerhalb auch nur an einzelnen Tagen oder Wochen nutzen, etwa einen geteilten Platz im Coworking, fehlt er nach dem BMF-Schreiben vom 15. August 2023 nicht dauerhaft.

Dein Tag Zählt er?
Ganzer Tag am Schreibtisch zu Hause ja
Vormittags zu Hause, nachmittags zwei Stunden beim Kunden, kein eigenes Büro ja, nach der Tagesregel
Ganzer Tag beim Kunden vor Ort nur, wenn du an dem Tag auch zu Hause arbeitest und dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht
Ganzer Tag im eigenen Büro oder festen Coworking-Platz nein

Fährst du an einem Homeoffice-Tag zu einem Kunden, setzt du die Fahrt daneben als Reisekosten ab. Wie das geht, steht im Ratgeber zu Fahrt- und Reisekosten.

Das Arbeitszimmer als Mittelpunkt

Nutzt du einen abgeschlossenen Raum nur oder fast nur für die Arbeit und ist er der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit, gilt § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. Der Mittelpunkt liegt dort, wo du die Arbeit erledigst, die für deinen Beruf prägend ist. Bei einer Texterin, die fast nur am Schreibtisch arbeitet, ist das eher zu Hause, bei einem Trainer, der seine Kurse vor Ort gibt, eher beim Kunden.

Dann hast du die Wahl:

  • Tatsächliche Kosten: der Anteil des Zimmers an Miete oder Gebäudeabschreibung, Nebenkosten, Strom, Heizung und Reinigung, meist nach Fläche aufgeteilt, dazu die Einrichtung des Zimmers.
  • Jahrespauschale: 1.260 € im Jahr ohne Einzelnachweis (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, sinkt sie um ein Zwölftel.

Die tatsächlichen Kosten lohnen sich vor allem bei hoher Miete oder einem großen Zimmer. Rechne beides einmal durch, bevor du dich entscheidest. Liegt der Mittelpunkt nicht im Arbeitszimmer, kannst du seit 2023 keine Raumkosten mehr absetzen, auch wenn du ein eigenes Zimmer hast. Dann bleibt die Tagespauschale.

Nicht beides für denselben Zeitraum

Ziehst du für einen Zeitraum die Kosten des Arbeitszimmers oder die Jahrespauschale ab, ist die Tagespauschale für diesen Zeitraum ausgeschlossen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3 EStG). Ändert sich deine Lage im Lauf des Jahres, etwa weil du ab Juli ein Büro mietest, kannst du für die Monate davor und danach unterschiedlich vorgehen.

Deine Tage aufschreiben

Nach dem BMF-Schreiben vom 15. August 2023 zeichnest du die Tage, für die du die Pauschale ansetzt, in geeigneter Form auf und machst sie glaubhaft. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Am einfachsten ist eine Liste oder ein Kalender, in dem du für jeden Tag notierst, wo du gearbeitet hast. Termine beim Kunden, Reisen und Urlaub gehen daraus ohnehin hervor. Bewahre die Aufstellung zusammen mit deinen Unterlagen für die EÜR auf.

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Homeoffice-Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer?

Nein. Die Tagespauschale von 6 € gibt es auch für den Arbeitsplatz am Küchentisch oder in einer Ecke des Wohnzimmers. Ein eigenes Zimmer brauchst du nur für den Abzug der Raumkosten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG.

Kann ich die anteilige Miete absetzen, wenn ich auch beim Kunden arbeite?

Nur, wenn das Arbeitszimmer trotzdem der Mittelpunkt deiner gesamten Arbeit ist. Sonst ersetzt die Tagespauschale die Raumkosten. Arbeitsmittel und den betrieblichen Anteil an Telefon und Internet setzt du in beiden Fällen ab.

Zählt ein Tag, an dem ich vormittags zu Hause und nachmittags beim Kunden arbeite?

Hast du kein eigenes Büro und damit dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz, ja. Sonst zählt der Tag, wenn du überwiegend zu Hause gearbeitet und keine Betriebsstätte aufgesucht hast.

Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale ein?

Du trägst sie in der Anlage EÜR zu deiner Einkommensteuererklärung bei den Betriebsausgaben ein, in der Zeile für die Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung. Die Zeilennummer ändert sich von Jahr zu Jahr. Hast du eine Steuerberatung, gib ihr die Zahl deiner Homeoffice-Tage und deine Aufstellung dazu.

In Folnaro

So macht es Folnaro

Eine eigene Homeoffice-Funktion hat Folnaro nicht. Die Tagespauschale trägst du oder deine Steuerberatung direkt in die Steuererklärung ein. Folnaro hilft bei den Kosten drumherum und beim Nachweis deiner Arbeitstage.

  • Kosten eines Arbeitszimmers buchst du in der Kategorie Miete und Raumkosten.
  • Mit dem Privatanteil zählt bei gemischt genutzten Kosten wie Telefon und Internet nur der betriebliche Teil.
  • Laptop, Schreibtisch und Stuhl buchst du als Geringwertige Wirtschaftsgüter oder als Anlagegut mit Abschreibung.
  • Unter Zeiten, nach Tag gruppiert, siehst du, an welchen Tagen du gearbeitet hast. Wo du gearbeitet hast, notierst du in der Beschreibung.

Belege in Folnaro

DatumLieferantKategorieBruttoBeleg
05.10.2026Pixelwolke Software GmbHPI-20261005Software und Lizenzen−23,80 €Ohne Beleg
04.10.2026Funkwerk Mobil GmbHFU-20261004Telefon, Internet, Hosting−34,99 €Beleg vorhanden
03.10.2026Coworking Spreeufer GmbHCO-20261003Miete und Raumkosten−297,50 €Ohne Beleg
28.09.2026Spreebank BerlinSP-20260928Kontoführung und Gebühren−9,90 €Beleg vorhanden
19.09.2026Stiftwerk BürobedarfST-20260919Bürobedarf−32,10 €Ohne Beleg
12.09.2026Serverhafen Hosting GmbHSE-20260912Telefon, Internet, Hosting−17,85 €Beleg vorhanden
08.09.2026Funkwerk Mobil GmbHFU-20260908Telefon, Internet, Hosting−34,99 €Beleg vorhanden
05.09.2026Pixelwolke Software GmbHPI-20260905Software und Lizenzen−23,80 €Beleg vorhanden
03.09.2026Coworking Spreeufer GmbHCO-20260903Miete und Raumkosten−297,50 €Beleg vorhanden
28.08.2026Spreebank BerlinSP-20260828Kontoführung und Gebühren−9,90 €Beleg vorhanden
10 Ausgaben · Ohne Beleg: 3Netto 660,57 € · USt 121,76 € · Brutto 782,33 €

Quellen

Gesetze und Verwaltungsanweisungen in der Fassung, die am Stand-Tag galt.

  1. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG, Arbeitszimmer und Tagespauschale gelesen am
  2. BMF-Schreiben vom 15. August 2023, häusliches Arbeitszimmer und Tagespauschale Abgedruckt im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 19 I gelesen am
  3. Haufe, Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben Tagespauschale 6 €, höchstens 1.260 €, Jahrespauschale für das Arbeitszimmer, keine Kombination gelesen am
  4. DATEV Hilfe-Center, Tagespauschale bei Tätigkeit im Homeoffice gelesen am

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