Die Grenze von 50 Euro
Geschenke an Kunden, Auftraggeber und andere Geschäftspartner kannst du absetzen, wenn alle Geschenke an dieselbe Person zusammen höchstens 50 € im Jahr kosten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Grenze gilt seit dem 1. Januar 2024, vorher lag sie bei 35 €.
Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bleibst du darunter, zählt alles. Liegst du auch nur einen Cent darüber, ist kein Geschenk an diese Person in diesem Jahr abziehbar, auch die früheren nicht.
Ein Beispiel: Im Juni schenkst du einem Kunden zum Projektabschluss ein Fachbuch für 40 € netto. Im Dezember kommt eine Flasche Wein für 12 € netto dazu. Zusammen sind das 52 €. Damit sind beide Geschenke nicht mehr abziehbar.
Netto oder brutto
Welcher Betrag zählt, hängt davon ab, ob du Vorsteuer abziehen kannst:
| Deine Situation | Was für die 50 € zählt |
|---|---|
| Regelbesteuert, mit Vorsteuerabzug | Nettobetrag |
| Kleinunternehmer, ohne Vorsteuerabzug | Bruttobetrag |
Echte Kosten für Verpackung und Versand rechnest du nicht mit. Mehr zur Frage, wann du Kleinunternehmer bist, steht im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.
Was beim Überschreiten mit der Vorsteuer passiert
Ist ein Geschenk nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht abziehbar, darfst du auch die Vorsteuer daraus nicht abziehen (§ 15 Abs. 1a UStG). Bei der Bewirtung ist das anders: Dort bleibt die Vorsteuer voll abziehbar, mehr im Ratgeber zum Bewirtungsbeleg.
Überschreitest du die Grenze erst mit einem späteren Geschenk, hast du die Vorsteuer aus dem ersten womöglich schon abgezogen. Dann musst du diesen Abzug berichtigen. Wann und wie, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Was ein Geschenk ist und was nicht
Ein Geschenk ist eine Zuwendung ohne Gegenleistung. Typisch sind Bücher, Wein, Blumen oder ein Gutschein.
- Kleine Werbeartikel wie Kugelschreiber oder Kalender mit deinem Logo, die du an viele verteilst, darfst du gesammelt aufzeichnen, ohne jeden Empfänger zu nennen.
- Dinge, die der Empfänger nur betrieblich nutzen kann, fallen nicht unter die Grenze.
- Ein gemeinsames Essen ist kein Geschenk, sondern Bewirtung. Dafür gelten 70 % statt der 50-Euro-Grenze.
- Geschenke an eigene Mitarbeitende folgen anderen Regeln aus dem Lohnsteuerrecht.
Getrennt aufzeichnen
Geschenke zeichnest du einzeln und getrennt von deinen übrigen Betriebsausgaben auf (§ 4 Abs. 7 EStG). Aus der Buchung oder dem Beleg muss der Name des Empfängers hervorgehen. Fehlt die getrennte Aufzeichnung, sind die Geschenke nicht abziehbar, selbst wenn sie unter 50 € liegen. Das gilt auch für die EÜR.
Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG
Für den Empfänger kann dein Geschenk steuerpflichtig sein, etwa als Betriebseinnahme. Damit dein Kunde sich darum nicht kümmern muss, kannst du seine Steuer übernehmen. Nach § 37b EStG zahlst du dann pauschal 30 % auf die Kosten des Geschenks einschließlich Umsatzsteuer, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Die Pauschalierung ist freiwillig, aber du entscheidest dich für ein Jahr einheitlich für alle Geschenke an Geschäftspartner.
- Du teilst dem Empfänger mit, dass du die Steuer übernommen hast (§ 37b Abs. 3 EStG).
- Streuwerbeartikel bis 10 € je Stück nimmt die Finanzverwaltung von der Pauschalsteuer aus (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015).
- Die Pauschalsteuer ist nur dann Betriebsausgabe, wenn das Geschenk selbst abziehbar ist.
Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Gilt die Grenze pro Firma oder pro Person?
Sie gilt je Empfänger, also für die Person, die das Geschenk bekommt. Beschenkst du zwei Ansprechpartner bei derselben Firma, zählt jede Person für sich. Schreibe darum Person und Firma auf.
Zählen Versand und Geschenkpapier mit?
Echte Kosten für Verpackung und Versand zählen nicht zur Grenze. Du setzt sie trotzdem als Betriebsausgabe ab.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Dann ist keines der Geschenke an diese Person im Jahr abziehbar. Auch die Vorsteuer daraus entfällt. Die Geschenke bleiben trotzdem in deinen Aufzeichnungen, nur eben als nicht abziehbare Ausgabe.
Ist ein Gutschein auch ein Geschenk?
Ja. Ein Gutschein für eine Buchhandlung oder ein Restaurant zählt mit seinem Wert zur Grenze von 50 €. Gehst du mit dem Kunden selbst essen, ist es dagegen Bewirtung.